StrandBlick August 2025

75 StrandBlick August | 2025 Unterlagen zur Beurkundung mitbringen Für den Fall der Fälle sollten Sie weitere Un- terlagen der Immobilie zum Beurkundungs- termin mitbringen. Insbesondere bei Woh- nungs- und Teileigentum sollten Sie die Teilungs- und Ergänzungserklärungen dabei- haben. Ist aus den Protokollen der Eigentü- merversammlungen ersichtlich, dass größere Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnah- men geplant sind, die eine Sonderumlage er- fordern, sollten Sie diese Protokolle zum Ter- min mitbringen und dem Notariat diesen Umstand mitteilen, damit dies in den Kauf- vertrag einfließen kann. Leseexemplar des Kaufvertrags Viele Notar*innen haben zur Beurkundung den Kaufvertrag nur als Original vorliegen, das vorgelesen und nachher unterschrieben wird. Möchten Sie den Vertrag mitlesen, soll- ten Sie den Kaufvertragsentwurf vor dem Be- urkundungstermin ausdrucken oder beim Notariat ein Leseexemplar erfragen. Höhe der Instandhaltungsrücklage Häufig soll bei Teil- und Wohnungseigentum auch die Höhe der Instandhaltungsrücklage, die auf die zu beurkundende Einheit entfällt, im Kaufvertrag aufgenommen werden, damit Käufer*innen hierauf keine Grunderwerb- steuer zahlen müssen. Informieren Sie sich kurz vor dem Beurkundungstermin noch mal bei der Verwalterfirma, wie hoch diese aktuell ist oder schlagen Sie diese im letzten Wirt- schaftsplan nach. Eheleute beim Immobilienverkauf Leben Eheleute imGüterstand der Zugewinn- gemeinschaft und hat eine Partner*in im Vor- feld die Immobilie in die Ehe eingebracht, wird das Wohneigentum einen wesentlichen Ver- mögensbestandteil beider darstellen. In die- sem Fall muss der Ehepartner dem Verkauf zustimmen. Oder nimmt am besten an der Beurkundung teil. Notaranderkonto beim Immobilienverkauf Viele Eigentümer*innen kennen das Notaran- derkonto noch von ihrem eigenen Immobi- lienerwerb. Hierbei handelt es sich um ein Treuhandkonto. Heutzutage wird das Notar- anderkonto nur noch selten für die Kaufpreis- Immobilien-Blog Anzeige Herzliche Grüße von unserer Familie und dem gesamten Möllerherm Team. Bleiben Sie gesund. Ihre Annegret Möllerherm & Leo Möllerherm zahlung genutzt. Notariate sind aus Kosten- gründen angehalten, möglichst eine Direkt- zahlung zwischen Veräußernden und Erwer- benden zu vereinbaren. Früherer oder späterer Übergabetermin Sie können den Notar bitten, das Übergabe- datum so im Vertrag zu formulieren, dass die Übergabe flexibel durchgeführt werden kann. Insbesondere bei sehr weit in der Zukunft lie- genden Übergabezeitpunkten vereinbaren beide Vertragsparteien dies gerne. So bei- spielsweise, weil Sie als Verkäufer*in Ihre neue Immobilie bereits früher beziehen können als erwartet und die Käufer*innen in ihre neue Bleibe so schnell wie möglich einziehen möchten. Das eingetragene Datum stellt je- doch den spätesten Zeitpunkt dar. Soll die Übergabe später stattfinden, als im Notarver- trag vereinbart, sollten Sie Kontakt zu den Käufer*innen und Ihrem Notariat aufnehmen, ob dies möglich ist. Finanzieren die Erwerbenden die Immobilie, zahlen sie unter Umständen bereits Bereit- stellungszinsen ab dem vereinbarten Zah- lungsdatum. Lehnen sie eine spätere Über- gabe ab, wird der Kaufpreis vereinba- rungsgemäß bezahlt, müssen Sie die Immo- bilie am Übergabetermin übergeben. Bezah- len die Käufer*innen den Kaufpreis nicht rechtzeitig, ist im Kaufvertrag normalerweise ein Verzugszins vereinbart. Das Notariat ist keine Steuerberatungskanzlei Haben Sie steuerliche Fragen zum Verkauf, sollten Sie diese im Voraus mit einer Steuer- beratungskanzlei klären. Notar*innen haben gewiss viele Kenntnisse zu solchen Fragen, dürfen Sie allerdings nicht beraten. Damit Ihr Immobilien Kauf und Verkauf ent- spannt ablaufen kann, empfiehlt Möllerherm Immobilien bei Bedarf eine erste kostenlose, kompetente und unverbindliche Beratung oder Marktwert Einschätzung für Ihre Immobilie. Rufen Sie uns gerne an unter 0800-7716100 (kostenfrei). Per Mail erreichen Sie uns unter info@moellerherm-immobilien.de . Für weitere Informationen und Checklisten stöbern Sie auch gern auf unserer modernen Homepage unter www.moellerherm-immobilien.de . Glückliche Gesichter nach dem Notartermin

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