StrandBlick März 2025
42 StrandBlick März | 2025 Immobilien-Blog Anzeige Wichtig zu wissen wenn Sie sich den Verkauf sel- ber zutrauen • Besorgen Sie alle Unterlagen vor Beginn der Vermarktung. • Planen Sie mehrere Wochen dafür ein. Dies ist meist umfangreicher, als man denkt. • Gute Maklerfirmen nehmen Ihnen diese Arbeit vollständig ab. • Für Häuser werden teils andere Unterlagen be- nötigt als für den Verkauf einer Eigentumswoh- nung. Eine kostenfreie Checkliste mit allen benötigten Unterlagen erhalten Sie unter folgendem Link: https://moellerherm-immobilien.de/unterlagen- checkliste/ 1. Tipps vorab zur Unterlagenbeschaffung Erfahrene Makler*innen haben schon viele Male Immobilienunterlagen beschafft, geprüft und wissen, welche eventuellen Probleme dabei zu- tage treten. Das kann ein Wegerecht des Nach- barn über Ihr Grundstück sein oder ein Nutzungs- verbot. In der Regel befindet sich im Maklerauftrag eine Vollmacht, sodass sich die Vermittlungsprofis um die benötigten Doku- mente kümmern können – ohne Ihr Zutun. Besorgen Sie alle Unterlagen, bevor Sie mit dem Verkauf beginnen Tun Sie sich und späteren Kaufinteressierten den Gefallen und besorgen Sie alle Unterlagen, bevor Sie die Immobilie anbieten . Dies hat mehrere Vor- teile: • Sie gehen auf Nummer sicher, dass alle Anga- ben zur Immobilie stimmen . • Käufer können eine Finanzierungsanfrage bei ihrer Bank stellen , sofern die nötigen Unterlagen vorhanden sind („emotionales Momentum der Käufer“). • Sie beugen eventuellen Überraschungen vor , die sich in den Unterlagen verstecken können und haben Zeit zu agieren. Planen Sie ausreichend Zeit ein für das Besorgen der Dokumente Die benötigten Unterlagen müssen bei unter- schiedlichen Stellen und Ämtern angefordert werden (Bauamt, Notariat, Verwaltungsfirma, Landesamt für Geovermessung etc.). Es kann passieren, dass dort Mitarbeitende krank, Ämter überlastet sind oder andere Gründe auftauchen, welche die Unterlagenbeschaffung verzögern. Kümmern Sie sich also frühzeitig darum. 2. Grundbuchauszug - Anzufordern beim Grundbuchamt des jeweili- gen Gemeindebezirkes oder bei einem Notar (haben einen elektronischen Zugang). - Kosten i.d.R. ca. 10 € - Recht auf einen Grundbuchauszug haben Ei- gentümer sowie Personen mit berechtigtem In- teresse oder Vollmacht der Eigentümer - Finanzierende Banken legen Wert auf einen Grundbuchauszug, der oft nicht älter als 2 Mo- nate sein darf. 3. Teilungserklärung (bei Eigentümergemein- schaften) - Die Teilungserklärung nimmt Bezug auf die Ab- geschlossenheitsbescheinigung der Wohnein- heit und den Aufteilungsplan, die ebenfalls be- nötigt werden. - Nicht mehr vorliegende Teilungserklärungen können beim Verwalter, dem damaligen beur- kundenden Notariat oder beim zuständigen Amtsgericht angefordert werden. 4. Flurkarte oder katasteramtlicher Lageplan - Aus der Flurkarte ist ersichtlich, wo das im Grundbuch bezeichnete Grundstück liegt, wie sich die Grundstücksabmessungen darstellen sowie die darauf erstellten Gebäude und wo die Grenzen verlaufen. - Die Flurkarte kann beim Landesamt für Geo- vermessung bzw. beim Liegenschaftskataster angefordert werden und kostet meist ca. 25 €. Will man die Flurkarte im Exposé verwenden, muss man zusätzlich Lizenzgebühren bezahlen. Dann erhöhen sich die Gebühren auf ca. 88 €. 5. Bauakte und Bauaktenarchiv - In der Bauakte sind alle Schriftstücke rund um die Immobilie abgelegt. Dazu zählen unter an- derem statische Berechnungen, Baupläne, Grundrisse, Bauanträge, Baugenehmigungen, zurückliegender Schriftverkehr mit dem Bau- amt zu der betreffenden Immobilie. - Die Bauakte liegt normalerweise beim Bauamt der Gemeinde/Stadt im Bauaktenarchiv oder auch beim Kreis - Für den Immobilienverkauf benötigt man Grundrisse mit Maßketten, Schnitte und Ansich- ten der Immobilie, Baubeschreibung, Berech- nung der Wohn- und Nutzfläche, Berechnung des umbauten Raums, Baugenehmigungen auch von Um- und Anbauten. Bei WEG geteilten Objekten werden zusätzlich die Abgeschlos- senheitsbescheinigung und der Aufteilungs- plan benötigt. 6. Baulastenverzeichnis - Hier werden alle Lasten und Rechte dokumen- tiert, die nicht im Grundbuch stehen. - Beispiele für Baulasten sind Stellplatzbaulast, Überfahrbaulast, Erschließungsbaulast und Ab- standsflächenbaulast. - Personen mit berechtigtem Interesse bekom- men einen Auszug beim zuständigen Bauamt und die Kosten belaufen sich auf etwa 60 €, 7. Altlastenverzeichnis - Das Altlastenverzeichnis gibt Auskunft über die bekannten Bodenbelastungen des Grund- stücks (z.B. Öl, Chemikalien, Munition, Umwelt- schäden etc.). Beispielsweise werden hier be- kannte Umweltschäden, ehemalige Müllplätze oder industrielle Vorbelastungen dokumentiert. - Das Altlastenverzeichnis wird üblicherweise beim Bauamt oder einem anderen Amt der zu- ständigen Stadt oder Gemeinde geführt und ein Auszug kostet rund 60 €. Unterlagen für den Immobilienverkauf Akten zusammentragen ist angesagt Eine Immobilie muss zu jedem Zeitpunkt versichert sein Stimmige Grundrisse gehören dazu Unterlagen müssen vollständig sein Bei der Vermarktungsvorbereitung sind vollständige Unterlagen erforderlich.
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