Eigentlich kam er in angenehmer Mission: Reinhard Meyer (SPD), Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister, wollte am Mittwoch, den 27. März, in Timmendorfer Strand eine Qualitäts-Auszeichnung vornehmen. Empfangen wurde er jedoch mit Pfiffen und Buh-Rufen. Der Grund ist die Bäderregelung, die in neuer Version die Zahl der geöffneten Sonntage erheblich einschränkt. Die Hoffnung der protestierenden Geschäftsleute, den Minister für eine Ausnahme zu gewinnen, wurde allerdings nicht erfüllt. „Es wird keine Härtefallregelung geben“, verkündete Meyer zur Enttäuschung der rund 100 Demonstranten auf dem Timmendorfer Platz.
Seite an Seite standen sie da, die betroffenen Ladenbesitzer aus Grömitz, Travemünde, Heiligenhafen, Fehmarn, Scharbeutz und Timmendorfer Strand. Für sie machte sich Timmendorfs Tourismusdirektor Joachim Nitz stark. Der mit den Kirchen ausgehandelte Kompromiss, nach dem ab 2014 zwischen Januar und 15. März alle Geschäfte am Sonntag geschlossen bleiben, vernichte etliche Arbeitsplätze, warf er dem Vertreter der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung vor. Reinhard Meyer gab sich einsichtig. Wenn es nach ihm ginge, würde die bisherige, moderate Bäderregelung ja weiter bestehen, sagte er. Aber leider gäbe es ja eine Klage der Kirchen Schleswig-Holsteins gegen eben diese Regelung mit ihren toleranten Öffnungszeiten. Und die Grundlage dieser Klage sei fest verankert im Grundgesetz. Darin ist der Feiertagsschutz mit einem Paragraphen aus Zeiten der Weimarer Republik noch immer existent. Um eine grundsätzliche Änderung herbeizuführen, müsse man schon an das Grundgesetz gehen. Dazu bedarf es allerdings einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag, die im Moment kaum zu erwarten sei.
„Für uns ist das eine Katastrophe“, sagte der Timmendorfer Tourismusdirektor Joachim Nitz enttäuscht und echauffiert ins Mikrophon. Nachdrücklich plädierte er für eine Härtefallregelung, da das Ostseebad besonders betroffen ist. Letztlich habe man mehr Gästebetten als Einwohner, sei also auf die Besucher, die an den Wochenenden nicht zuletzt zum Shoppen kommen, besonders angewiesen. Aber es blieb dabei: „Es wird keine Härtefallregelung geben.“ Die Kirchen hätten noch einmal betont, dass sie ohne diesen Kompromiss ihre Klage durchsetzen wollten. Und dann könnte das Ergebnis noch niederschmetternder sein, wie das Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern gezeigt hat. Dort bleiben die Läden sonntags zu, und die Geschäftsleute würden eine Regelung wie in Schleswig-Holstein begrüßen.