StrandBlick September 2024

24 StrandBlick September | 2024 Timmendorfer Strand Eine Scheidung muss nicht teuer sein – wenn man gut beraten ist ! Anzeige Ein kleiner Ratgeber von Rechtsanwalt Sven M. Kockel. Die Zeit zwischen Frühling und Spätsommer ist beliebt für das Ereignis der Hochzeit. In der hel- len Jahreszeit geben sich Menschen gerne das Ja-Wort. Doch oft hält der Bund fürs Leben nicht ewig. Etwa ein Drittel der Ehen wird wie- der geschieden. Oft kommt es dann zu Proble- men, besonders dann, wenn der Trennungs- wunsch nicht beidseitig vorhanden ist oder Streit entsteht, wem nun was eigentlich zusteht. Abgesehen von der emotionalen Komponente geht es nun um das Vermögen. Wurde vorher nichts geregelt, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, § 1363 Abs. 1 BGB. Das Vermögen der Eheleute bleibt dabei wäh- rend der Ehe getrennt. Es entsteht also kein gemeinsames Eigentum der Eheleute. Bei einer Scheidung wird das Vermögen dann aufgeteilt. Das nennt man Zugewinnausgleich. Da gibt es dann für beide Partner ein Anfangsvermögen ( Tag der Eheschließung) und ein Endvermögen ( Tag der Zustellung des Scheidungsantrages). Wenn z.B. beide am Anfang der Ehe nichts hat- ten, der Mann Karriere, die Frau den Haushalt machte und die Kinder hütete, ist es nicht un- typisch, wenn der Herr am Ende 400.000 Euro Zugewinn und die Frau gar nichts Zählbares erwirtschaftet hat. Dann steht der Frau jedoch die Ausgleichsforderung nach § 1378 BGB zu. Das wäre dann die Hälfte, also 200.000 Euro. Aber nicht immer ist die Rechnung beim Zu- gewinn so leicht. Wenn z.B. ein Ehegatte positiv startete und das Vermögen von 1999 bis 2024 von 200.000 auf 400.000 Euro gestiegen ist, bekommt der andere nicht zwangsläufig die Hälfte in Form von 100.000 Euro. Hier wird dann die Inflation berücksichtigt und es wird mit einem indizierten Endvermögen gerechnet. Nach Stand von 1999 sind die 400.000 dann nur knapp 319.000, so dass es für den Partner als Ausgleich nur rund 40.000 Euro gibt. Wenn das Endvermögen des „reicheren“ Ehegatten während der Ehe womöglich noch durch Schenkungen oder Erbschaften gespeist wurde, könnte eine sogenannte Zuwendung vorliegen, die dem Anfangsvermögen zuzu- rechnen wäre, mit der Folge, dass der vermö- genslose Scheidungsgegner am Ende gar nichts bekommt. Im Falle einer Scheidung ohne vorherige Regelungen macht es daher Sinn, dass beide Eheleute sich jeweils anwaltlich ver- treten lassen, damit das Ergebnis am Ende für beide passt. Zur Vermeidung von späterem Är- ger kann es sich auch anbieten, bereits vor oder auch während der Ehe einen Vertrag zu schlie- ßen. Dann wird die Gütertrennung mitsamt des Ausschlusses des Zugewinns vereinbart. Wenn vorher alles geklärt ist und dann sogar noch Einigkeit besteht, dass beide einvernehmlich neue Wege gehen wollen, ist eine Scheidung bereits schon ab rund 2.000 Euro pro Person zu haben. Mit Streit mit Sachverständigen und zwei Anwälten sind bei gleichen Vermögens- verhältnissen aber auch Kosten von jenseits der 5.000 Euro / Person durchaus üblich. Vereinbaren Sie gerne einen Termin zu einer Erstberatung unter buero@kockel-recht.de oder 04503 - 70 70 806 . Rechtsanwalt Sven-Markus Kockel berät Sie gern Seniorenmobile günstig mieten und kaufen Anzeige Das Unternehmen OstseE-Mobile bietet nun bereits in der 12. Saison seniorengerechte Elektromobile aller Art für einen un- beschwerten barrierefreien Urlaub und Alltag. Die kostengünstigen und umweltfreundlichen Fahrzeuge, die führerschein- frei zu fahren sind, geben ihren Nutzern verlorene Freiheit, Unabhängigkeit und Lebensfreude nicht nur im Urlaub zurück. Bei OstseE-Mobile gibt es die größte Auswahl an sofort verfügbaren Seniorenmobilen an der Ostsee. Hier ist vom ultraleichten Reise- mobil bis hin zumDoppelsitzer oder Kabinen- fahrzeug alles dabei. 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