StrandBlick Juni 2024

75 StrandBlick Juni | 2024 in Papierform an den ehemaligen Schuldner zurück. Dort wird dieser Brief oft zu anderen Unterlagen ab- geheftet. Meist im Erbfall muss dieser Brief dann oft erfolglos in den Unter- lagen des Verstorbenen gesucht wer- den, da ohne diesen Brief die Grund- schuld im Grundbuch nicht gelöscht werden darf. Um das Problem zu lö- sen ist dann ein langwieriges Aufge- bots Verfahren nötig, das unter Um- ständen 6 Monate und mehr dauern kann und in dieser Zeit kann die Im- mobilie dann im Grundbuch ihren Ei- gentümer nicht wechseln. Bedeutung der Grundschuld Eine Grundschuld ist eine Form des Grundpfandrechts und dient der Absi- cherung von Darlehen. Sie bleibt be- stehen, bis sie auf Antrag des Eigentü- mers und mit Zustimmung der Bank gelöscht wird. Beim Verkauf einer Im- mobilie wird oft erwartet, dass die Grundschuld parallel mit dem Verkauf gelöscht wird. Zusammengefasst Ein vollständiger und aktueller Grund- buchauszug ist essenziell für den Ver- kauf einer Immobilie. Er gibt dem Käu- fer Sicherheit über die rechtlichen Verhältnisse im Zusammenhang mit dem Grundstück. Daher sollte bei der Vermarktung einer Immobilie immer ein ganz aktueller Grundbuchauszug vorliegen. Für Eigentümer ist das übri- gens ebenso relevant wie für den Käu- fer. Falls ein Kaufinteressent nämlich eine Immobilie finanzieren möchte, for- dern die Banken in den meisten Fällen auch einen aktuellen Grundbuchaus- zug an. Deshalb sollte er bereits beim Start der Vermarktung vorliegen, damit dieser nicht erst im Nachhinein ange- fordert werden muss und damit den Verkauf in die Länge zieht, wenn sich schon ein potentieller Käufer gefunden hat. Als Immobilienmakler unterstützen wir Sie gerne bei der Beschaffung und Prüfung des Grundbuchauszugs sowie Immobilien-Blog Anzeige Herzliche Grüße vom gesamten Möllerherm Immobilien–Team, Ihre Annegret Möllerherm & Leo Möllerherm bei allen weiteren Schritten des Immo- bilienverkaufs. Für eine erste kostenlose und unver- bindliche Beratung oder eine Markt- werteinschätzung Ihrer Immobilie ste- hen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter 0800 77 16 100 oder per E-Mail unter info@moel- lerherm-immobilien.de . Weitere Infor- mationen finden Sie auf unserer Homepage unter www.moellerherm- immobilien.de

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