StrandBlick Juni 2024

74 StrandBlick Juni | 2024 Immobilien-Blog Anzeige Was ist das Grundbuch? Das Grundbuch ist ein zen- trales Dokument, das die rechtlichen Verhältnisse von Grundstücken festhält. Es enthält Informationen über den Eigentümer, Hypothe- ken, Grundschulden und an- dere Rechte. Alle Daten müssen dabei stets lesbar bleiben, auch wenn sie ver- altet sind, was durch Unter- streichungen gekennzeich- net wird. Durchgestrichen werden Texte im Grundbuch nicht. Wer kann das Grundbuch einsehen? Nicht jeder hat das Recht auf Einsicht in das Grundbuch. Berechtigt sind ein- getragene Eigentümer, namentlich auf- geführte Personen, Behörden, Notare und öffentlich bestellte Vermessungs- ingenieure. Auch Personen mit einem berechtigten Interesse gemäß § 12 GBO oder einer unterschriebenen Vollmacht können einen Auszug beantragen. Die Einsichtnahme ist kostenlos, aber für Auszüge oder beglaubigte Abschriften fallen geringe Gebühren an. Wie erfolgen Eintragungen und Ände- rungen? Eintragungen und Änderungen im Grundbuch werden durch das Grund- buchamt vorgenommen, meist auf An- trag eines Notars. Beispielsweise wird bei einem Immobilienverkauf der Ei- gentumswechsel durch einen Notar dokumentiert und der Antrag auf Ein- tragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch gestellt. Die Kosten für die- sen Vorgang setzen sich aus Amtsko- sten und Notarkosten zusammen und werden bundeseinheitlich nach einem festgelegten Schlüssel erhoben. Aufbau des Grundbuchs Das Grundbuch besteht aus dem Titel und mehreren Teilen. Offiziell wird von Abteilungen gesprochen. Es handelt sich um Abteilung 1 bis 3. • Aufschrift: Zuständiges Amtsgericht, Band und Blatt im Bestand. • Bestandsverzeichnis: Informationen zur Lage und Größe des Grundstücks in Quadratmeter gemäß dem Kata- ster, einschließlich Flurstücks Anga- ben. • Abteilung 1: Namentliche Nennung der Eigentümer und Eigentumsver- hältnisse, beispielsweise „je zur Hälfte“ bei Ehepaaren. • Abteilung 2: Belastungen und Beschränkungen wie Wegerechte (z.B. von Nachbarn, um zu ihrem Grundstück zu gelangen); Leitungsrechte (z.B. von Energieversorgern durch Strom- oder Gasleitungen meist im Boden) oder Nießbrauchrechte (meist mit dem Recht auch Miet- oder Pachterlöse zu erzie- len sowie entgeltliche und unentgeltliche Wohnrechte sowie Kombinationen aus beidem. • Abteilung 3: Pfandrechte wie Hypo- theken oder Grundschulden. Die An- spruchsberechtigten sind meist Ban- ken, aber auch private Darlehens- geber können hier ihre Ansprüche dokumentieren. Heute werden Grundschulden meist „brieflos“ ein- getragen und auch so im Grundbuch vermerkt. Früher wurden Grundschul- den von Banken häufig in Verbin- dung mit einem Grundschuldbrief in das Grundbuch eingetragen. Nach Ablösung des Darlehens geben die Banken den Grundschuldbrief dann Das Grundbuch beim Immobilienverkauf Für jedes Grundstück gibt es in Deutschland ein Grundbuchblatt Banken sichern ihre Ansprüche durch Eintragungen ins Grundbuch Möllerherm Immobilien - An mehreren Standorten auch in Ihrer Nähe Beim Verkauf einer Immobilie spielt das Grundbuch eine entscheidende Rolle. Es handelt sich um ein amtliches Register, das die Eigentumsverhältnisse und die Rangfolge der eingetragenen Rechte an Grundstücken dokumentiert. Geführt wird das Grundbuch elektronisch von den zuständigen Amtsgerichten.

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