StrandBlick Juni 2024

Timmendorfer Strand 25 StrandBlick Juni | 2024 Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen wieder bei 15% Anzeige Nachdem Schleswig-Holstein als einziges Bundesland die Mieterhöhungsbegrenzung wieder abgeschafft hatte, gilt nun doch wieder die Begrenzung bei der Erhöhung von Mieten. Rechtsanwalt Sven M. Kockel erklärt, was das für Mieter und Vermieter fortan bedeutet. Regulär gibt es verschiedene Vereinbarungen, wie zukünftige Mieterhöhungen erfolgen kön- nen. Um später nicht über eine Erhöhung strei- ten zu müssen, wird gerne im Mietvertrag eine Staffel- oder eine Indexmiete vereinbart. Bei die- sen beiden Gestaltungen erhöht sich die Miete dann periodisch. Wenn allerdings nichts hinsichtlich der zukünf- tigen Mieterhöhungen vereinbart wurde, dann gilt der § 558 BGB. Nach Absatz 1 dieser Norm kann die Miete bis zur „ortsüblichen Vergleichs- miete“ erhöht werden. Die „ortsübliche Ver- gleichsmiete“ ist in Absatz 2 beschrieben. Das können und müssen Sie aber nicht verstehen. Wichtig ist § 558 Absatz 3 : Bei Erhöhungen nach Absatz 1 darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, nicht ummehr als 20 vomHun- dert erhöhen (Kappungsgrenze). Der Prozent- satz nach Satz 1 beträgt 15 vom Hundert, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedin- gungen in einer Gemeinde oder einemTeil einer Gemeinde besonders gefährdet ist (…). Die Landesregierung hat auf Druck der GRÜNEN bestimmt, dass unsere mietende Bevölkerung gefährdet ist. Daher gilt im Verteilungsgebiet des „Strandblick“ ab sofort die Kappungsgrenze von 15 %. Das bedeutet, dass eine Mieterhöhung von über 15% innerhalb von 3 Jahren unwirksam ist. Ob und inwieweit dieses Mittel zum Schutz der Mieterbevölkerung wirksam sein wird, wird sich zeigen. Tatsache ist, dass die feste Vermietung von Dauerwohnmietraum für Vermieter die letz- ten Jahre unattraktiv geworden ist. Die Bau-, Zins-, Sanierungs-, Instandhaltungs- und Verwaltungs- kosten sind deutlich gestiegen. Ebenso muss man feststellen, dass es in den letzten 3 Jahren einen Inflation von über 16% gegeben hat. Meiner Meinung nach ist der gute Ansatz daher sehr missglückt, weil er die Eigentümer wegen der Inflation quasi dazu zwingt, billiger zu ver- mieten als zuvor und das auch noch bei höheren Kosten und zunehmender Bürokratie. Es liegt auf der Hand, dass die Kappungsgrenze das Problem verlagern wird. Wenn günstige Mie- ten bei hohen Kosten nicht mehr wirtschaftlich angepasst werden können, werden viele Eigen- tümer versuchen, sich ihrer Mieter zu entledigen. Das wird durch den Verkauf oder durch Eigen- bedarfskündigungen geschehen. Hier sind die Gemeinde und der Kreis in der Pflicht, die Mieter zu schützen und das Recht zu wahren und nicht für ein paar Taler Kurabgabe die eigene Bevölkerung den Renditegelüsten Auswärtiger zum Fraße vorzuwerfen. Für Vermieter und Mieter empfehle ich, dass man die Sache fair und transparent regelt. Neue Zeiten erfordern neue Vereinbarungen. Man kann also auch einen bestehenden Mietvertrag durch einen neuen ersetzen und so beidseitig Planungssicher- heit herstellen. Indexmietverträge sind meiner Meinung nach die fairste Regelung. Dazu emp- fehle ich bei neuen Verträgen auch die Nebenko- sten gleich neu zu regeln. Ich berate Sie dabei gerne und erstelle kostengünstige Verträge. Kanzlei Kockel Strandallee 188 · 23669 Timmendorfer Strand Tel. 04503 - 70 70 806 Mail: buero@kockel-recht.de Rechtsanwalt Sven-Markus Kockel berät Sie gern Kinderspaß mit dem Sommerferienpass „Langeweile? – Nicht mit uns!“ - Die Sommerferien stehen vor der Tür und mit ihnen die Zeit für Abenteuer, Entdeckungen, Spiel, Sport und Spaß. Mit dem Ferienpass der Gemeinde Timmendorfer Strand sind gute Laune und eine spannende und erlebnisreiche Ferienzeit garantiert, mit vielen unterhaltsamen Aktivitäten. Naturkundliche Angebote, actionreiche Aus- flugsfahrten, kreative Workshops und viele weitere Veranstaltungen stehen auf der Liste des Sommerferienpasses. Wer daran teilnimmt, der erlebt ein vielseiti- ges und richtig spannendes Programm. Dazu gehört unter anderem ein Probelauf auf Was- serski ein Ausflug ins Schwarz- lichttheater oder zum Schnup- pergolfen, ein kreativer Tag beim Schnitzen oder die Teilnahme an einem Graffiti-Workshop. „Für Langeweile bleibt da sicher keine Zeit.“ Start ist am Donnerstag, den 6. Juni, mit der MuseumsCard: sie öffnet die Türen aller Museen in Schleswig-Holstein für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Am 25. Juli können die Kids in ei- ner Schmuckwerkstatt ihre eige- nen, individuellen Schmuck- stücke gestalten - Armbänder Ketten, kleine Engel oder Lesezei- chen. Am 26. Juli startet der Workshop "Bern- steinschleifen" in der Naturwerkstatt Priwall, und am 16. August steht das "Große Backen" in der Jugendtreff-Bäckerei auf dem Pro- gramm. Ganz spannend wird es mit den „Wer- wölfen vom Düsterwald" im Jugendtreff am 22. August 2024. Anmeldungen sind ab dem 5. Juni möglich. Alle Infos zur Teilnahme gibt es unter www.ferienpass-timmendorfer-strand.de Wer sich nicht online anmelden möchte, hat die Möglichkeit, seine Anmeldung während der Öffnungszeiten im Jugendtreff Timmen- dorfer Strand (Poststraße 36d) aufzugeben. Termine zur Verlosung/Verteilung der Veran- staltungsplätze sowie zum Bezahlen sind auf der Homepage aufgeführt. Eine Abrechnung über die Bildungs- karte ist möglich. Ebenso spezielle Er- mäßigungen in besonderen Fälle. Für Fragen zum Ferienpass steht das Team der Kinder- und Jugendbera- tung unter Telefon 04503/2958 oder a.knoop@jtts.de zur Verfügung. Wer Lust und Zeit hat, den Ferienpass ehrenamtlich zu unterstützen, zum Beispiel. mit einer eigenen Veranstal- tung oder als Fahrerin oder Fahrer, der kann sich gerne per E-Mail bei den In- itiatorinnen Tatiana Pourkian (t.pour- kian@jtts.de )oder Ann-Cathrin Knoop (a.knoop@jtts.de ) melden. Der Timmendorfer Ferienpass verspricht auch diesmal einen Riesenspaß: Viele Aktionen und Workshops stehen auf dem Programm

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