StrandBlick Mai 2024

67 StrandBlick Mai | 2024 stimmte Mängel oder Sachverhalte enthal- ten. Der Vertrag sollte die spezifischen Rechte und Pflichten sowohl des Käufers als auch des Verkäufers festlegen, ein- schließlich etwaiger Verpflichtungen zur Durchführung von Reparaturen oder Re- novierungen vor dem Verkauf. Alle Bedin- gungen und Fristen, die für den Abschluss des Verkaufs erforderlich sind, sollten klar definiert werden. Dies kann beispielsweise die Erfüllung von Finanzierungsbedingun- gen oder behördlichen Genehmigungen betreffen. Es sollte festgelegt werden, ab welchem Zeitpunkt das Risiko für die Im- mobilie auf den Käufer übergeht und ab wann der Verkäufer keine Verantwortung mehr für Schäden trägt. : Der Vertrag sollte angeben, welche behördlichen Genehmi- gungen, Zertifikate oder andere Doku- mente vom Verkäufer vorzulegen sind, um den Verkauf abzuschließen. Alle weiteren Vereinbarungen oder Zusatzklauseln, die von den Parteien getroffen wurden, sollten ebenfalls im Vertrag festgehalten werden. 8. Alle Absprachen gehören in den Notar- vertrag Nebenabreden sind bei Immobilienge- schäften gesetzlich unzulässig und ma- chen im Zweifel den gesamten Notarver- trag unwirksam und „Null und nichtig“. Wenn Inventar mitverkauft werden soll, gibt es die Möglichkeit eine Inventarliste mit Wertansätzen zum Zeit- wert zu erstellen, die dann mitbeurkundet wird und für die enthaltenen Werte entfällt dann die Grund- erwerbssteuer, vorbehaltlich der Anerken- nung durch das Finanz- amt. Immobilien-Blog Anzeige Herzliche Grüße von unserer Familie und dem gesamten Möllerherm Team. Annegret Möllerherm & Leo Möllerherm Damit Ihr Immobilien Kauf und Verkauf entspannt ablaufen kann, empfiehlt Möl- lerherm Immobilien bei Bedarf eine erste kostenlose, kompetente und unverbindli- che Beratung oder Marktwert Einschät- zung für Ihre Immobilie. Rufen Sie uns gerne an unter 0800-7716100 (kostenfrei). Per Mail erreichen Sie uns unter info@- moellerherm-immobilien.de. Für weitere Informationen und Checklisten stöbern Sie auch gern auf unserer modernen Home- page unter www.moellerherm-immobi- lien.de. Notarverträge müssen eigenhändig unterschrieben werden

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