StrandBlick November 2023

20 StrandBlick November | 2023 Timmendorfer Strand Mieterhöhungen und Nebenkostenabrechnungen sorgen vermehrt für Ärger Anzeige Seit Beginn des Ukrainekonfliktes haben sich die seit 2020 gestiegenen Energiekosten auf einem hohem Niveau stabilisiert. Diese Kosten tragen zur Inflation bei und wirken sich besonders stark auf Mietverträge aus, die davor geschlossen wurden. Rechtsanwalt Kockel erläutert, worauf zu achten ist und appelliert an Augenmaß und Verständnis bei den Beteiligten. SB: Herr Kockel, wann sind Miet- erhöhungen in welcher Höhe zu- lässig? RAK: Mieterhöhungen sind in der Regel erstmalig 15 Monate nach Bezug der Wohnungmöglich. Ver- mieter dürfen die Miete im Rah- men der Anpassung an die orts- übliche Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren um bis zu 20 % erhöhen. Das ist der Regelfall. SB: Welche anderen Mieterhöhun- gen gibt es sonst noch? RAK: Wenn es vertraglich vereinbart wurde, ist auch die Staffelmiete möglich. Dabei wird von Anfang an festgelegt, um wie viel die Miete jährlich steigen wird. So ist für den Vermieter auch eine Erhöhung über der Kappungsgrenze von 20% möglich. Eine sehr faire aber etwas kompliziertere Möglichkeit ist die Indexmiete. Hierbei erhöht sich die Miete, wenn der Preisindex imRahmen der Inflation steigt. Dannmuss richtig gerechnet werden. Ein Indexmietvertrag vom Septem- ber 2019 würde heute z.B. eine Erhöhung von rund 18% zulas- sen. SB: Sind Mieterhöhungen Ihrer Meinung nach in der heutigen Zeit berechtigt? RAK: Wenn ein Vermieter seine Immobilie in Schuss hält, z.B. die Energieeffizienz steigert, das Dach macht, die Heizung aus- tauscht und die Bäder saniert, dann ist es angemessen, dass der Mieter auch eine zeitgemäße Miete zahlt. Wer sich als Ver- mieter verrechnet oder eine Immobilie zu teuer gekauft hat und nun die Mieter zur Kasse bitten will, ist weniger schützens- wert, zumindest wenn es um außervertragliche Erhöhungen geht. SB: Sind Nebenkostenerhöhungen auch Mieterhöhungen? RAK: Nein. Bei den Nebenkosten geht es um die Kosten neben der Grundmiete. Dieses sind zum Einen umlagefähige ver- brauchsunabhängige Kosten wie Verwaltung, Grundsteuern oder Gebäudeversicherung und zumAnderen die verbrauchs- abhängigen Kosten wie insbesondere Heizung undWarmwas- ser. Hier haben wir das Problem, dass die fossilen Brennstoff- kosten sich zwischenzeitlich sogar verdreifacht hatten. Wenn für Heizung und Warmwasser im Jahr 2019 noch z.B. 2.000,00 Euro im Jahr gereicht hatten, so waren das dann 2022 am Jah- resende auch schnell insgesamt mal 4.000,00 Euro. SB: Muss der Mieter in diesem Beispiel 2.000,00 Euro nach- zahlen ? RAK: Wenn der Vermieter dem Mieter die Nebenkostenab- rechung für 2022 bis zum 31.12.2023 zustellt, dann kann er die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und den Voraus- zahlungen einfordern. Wurde eine Betriebskostenpauschale vereinbart, kann hingegen nur in Ausnahmefällen eine Nach- zahlung verlangt werden. Es kommt immer auf den bestehen- den Vertrag an. Erhebliche Nebenkostenaußenstände können auch eine Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen. Um Ärger zu vermeiden, sollten Vermieter offen ablesbare Ver- brauchszähler einbauen und professionell abrechnen lassen. Dem Mieter sei geraten zu erkennen, dass er mit jedem Griff an den Heizungsregler oder den Heißwasserhahn berechen- bare Kosten verursacht und der Vermieter nicht daran Schuld ist, dass die Preise stark gestiegen sind. Durch freiwillig höhere Nebenkostenvorauszahlungen und bedachten Verbrauch lässt sich Ärger recht einfach vermeiden. Rechtsanwalt Kockel berät Sie gerne zu den Themen Mietver- träge und Wohnrecht. Büro: Strandallee 188, Timmendorfer Strand Telefon 04503 7070806, E-mail: rechtsanwalt@kockel-recht.de Rechtsanwalt Kockel Silvesterbuf , Kaf eis pr Erleben Sie einen festlichen Jahreswechsel 2023/2024 in unserem Seeterrassen-Restaurant. Pr o Person: 250 € Preis inklusive ausgewählter Getränke bis 0 Uhr (korrespondierende Weine, Mineralwasser fee, Winzersekt zum Anstoßen um Mitternacht). fet · Musik · Entertainment Winzersekt · Berliner Silvester an der Ostsee d Maritim Seehotel Timmendorfer Strand · Strandallee 73 · 23669 Timmendorfer Stran Tel. 04503 605-0 · Fax 04503 605-2450 · info.tim@maritim.de · www.maritim.de Betriebsstätte der Maritim Hotelgesellschaft mbH · Herforder Straße 2 · 32105 Bad Salzuflen

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