StrandBlick August 2023

Timmendorfer Strand 27 StrandBlick August | 2023 Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. Anzeige Diesem Zitat von Friedrich Schiller bediente sich auch Roland Kaiser 1984. Die Probleme zwischen Nachbarn sind oft gleich- artig - die Perspektiven und Vorstellungen stets verschieden. Häufig ist nur Unwissen der Grund bei Ärger zwischen Nach- barn. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Nachbargesetz für das Land Schleswig-Holstein (NachbG Schl.-H) und die örtlichen Satzungen beinhalten die Spielregeln. Das Gesprächmit demNachbarn und die Nach- frage bei der Gemeinde kann oftmals Ärger und den Weg zum Gericht vermeiden. Rechts- anwalt Sven M. Kockel gibt einen Einblick in die üblichen Problemkreise des Nachbarrechts. SB: Herr Kockel, was hat Sie veranlasst, in dieser Ausgabe über das Nachbarschaftsrecht zu schreiben? RAK: In den letzten sieben Jahren als Anwalt in Timmendorfer Strand haben sich die mir im Nachbarrecht angetragenen Probleme inten- siviert. Inzwischen werden wöchentlich durch- schnittlich 2-3 Fälle an mich herangetragen. SB: Was für Fälle sind das? RAK: Der größte Anteil sind Fälle, in denen ein Nachbar dem anderen „zu sehr auf die Pelle rückt“. Das sind Anpflanzungen an der Grund- stücksgrenze, Grenzbebauungen, Wasserleitun- gen, Wegerechte, das Zustellen von Zuwegun- gen durch Feriengäste und ähnliche Distanzunterschreitungen. Es folgen Fälle, in de- nen an Investoren und Haussammler verkauft wurde, die große Veränderungen durchführen, nicht der Grundstückspflege nachkommen oder auch rechtswidrig intensive illegale Feri- envermietung in Wohngebieten betreiben. SB: Welche Möglichkeiten hat der betroffene Nachbar gegen seine Rechtsverletzungen vor- zugehen? RAK: Das schleswig-holsteinische Landes- schlichtungsgesetz bestimmt, dass vor einer Klage eine Gütestelle aufgesucht werdenmuss. In Scharbeutz und Timmendorfer Strand be- kleiden die Schiedsfrauen Frau Heidsieck und Frau Starke diese Ämter. Erst wenn das Schieds- verfahren erfolglos war, dann steht der Klage- weg an den Gerichten offen. SB: Wie erfolgreich sind diese Schiedsverfahren nach Ihrer Erfahrung? RAK: Wenn die Nachbarn sich schon sehr lange in einem Konflikt befinden oder sehr verschie- den sind, ist es komplizierter, als wenn die Be- teiligten grundsätzlich ähnlich gestrickt sind. Nachbarstreitigkeiten sind für den Anwalt kein Spaß, uns ist es lieber, wenn die Schiedsfrauen die Sache lösen. Es gibt zu viele Emotionen und die Kontaktfrequenz ist hoch bei niedrigen Streitwerten. Es bleibt auch selten bei einem Problem, meistens kommen weitere hinzu. SB: Was schlagen Sie vor, damit es weniger Pro- bleme zwischen den Nachbarn gibt? RAK: Häufigwerden die eigenen Belange über- höht und nahezu identische des Gegenüber verachtet. Wenn man was auf seinem Grund- stück vor hat, dann sollte man sich vorher bei der Gemeinde erkundigen und im Zweifel vor- her mit dem Nachbarn darüber sprechen. SB: Geben die Gemeinden Auskunft in diesen Belangen? RAK: Wir sind hier oft im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht. Schwarzbauten, Carports, Schwimmbäder im Garten, ein zum 15-Perso- nen-Ferienhaus umgebautes Einfamilienhaus im Wohngebiet: das sind alles Punkte, die den Aufgabenkreis der Verwaltung betreffen. Leider ist es aber oft so, dass selbst führende Mitar- beiter aus der Verwaltung oder Politik die Re- gelnmissachten, eine ordentliche Aufsicht über die Regeleinhaltung nicht stattfindet und der Weg dann über die Gerichte führt. Auch sehen die Gemeinden sich oft nicht zuständig, da den Nachbarn auch der zivilgerichtliche Weg offen steht. Bei der Korrespondenzmit der Gemeinde, egal ob Anfrage, Beschwerde oder Anzeige, sollte immer schriftlich und mit Eingangsnach- weis kommuniziert werden. Auch öffentliche Ausschusssitzungen und Einwohnerfragestun- den dürfen gerne genutzt werden. SB: Das hört sich ja an, als ob Sie Nachbarrecht ungern machen? RAK: Es kommt drauf an. Für Maschendraht- zaun, Knallerbsenstrauch und Familienfehden bin ich nicht der richtige Ansprechpartner. Wenn es allerdings umoffensichtliches Unrecht, erhebliche Rechtsverletzungen oder die Zweck- entfremdung bzw. den Missbrauch von Grund- stücken geht, dann bin ich gerne dabei. Rechtsanwalt Sven M. Kockel unterstützt Sie in fast allen Rechtsgebieten außergerichtlich und gerichtlich. Strandallee 188, 23669 Timmendorfer Strand. Telefon04503 7070806, www.kockel-recht.de

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