StrandBlick Februar 2022
12 StrandBlick Februar | 2022 Timmendorfer Strand Frische Ideen bei Einrichtung & Objekt Anzeige Seit vielen Jahren kreieren sie Wohnbereiche nach Maß: Marie-Luise Leipert und Ulrike Smida haben Häuser, Wohnungen, Hotels und Ferienappartements individuell eingerichtet. Im neuen Einrichtungsgeschäft im ehemaligen Feuerwehrhaus am Ratekauer Marktplatz zeigt Ihnen das erfahrene Team eine interessante Auswahl an Möbeln und Stoffen. Marie-Luise Leipert und Ulrike Smida haben schon so manchem Privathaus, einigen Hotels und etlichen Ferienwohnungen das „gewisse Etwas“ verliehen: nach Absprache mit ihren Auftraggebern wurde im jeweils gewünsch- ten Stil von Landhaus-Look bis puristisch-mo- dern perfekt kombiniert, mit passenden Mö- beln, Tapeten, Vorhängen, Bodenbelägen und Wohnaccessoires. „Wichtig ist dabei der persönliche Kontakt zu unseren Kundinnen und Kunden“, erklärt Ulrike Smida. „Wir beraten am liebsten direkt vor Ort, schauen uns die Räum- lichkeiten an und arbei- ten gemeinsam an ei- nem optimalen Konzept.“ Der Erfolg gibt ihnen Recht. Nach einigen Jah- ren voller Aufträge in und um Timmendorfer Strand ist das erfahrene Team nach Ratekau ge- zogen - zunächst in ein 160-Quadratmeter-Geschäft in der Bäder- straße, wo viele Stammkunden und auch neue Auftraggeber ihre Wohn-Inspirationen fanden, vom fellbezogenen Hocker über den Massivholztisch bis zum bequemen Sofa. Eine besondere Rolle spielt seit jeher die Fülle an Deko-Stoffen bekannter Hersteller und De- signer. Mittlerweile sind Marie-Luise Leipert und Ulrike Smida wieder umgezogen. „Als sich für uns die Möglichkeit bot, die ehemalige Feuerwehr imOrtskern, direkt amMarktplatz, zu erwerben, haben wir nicht lange gezögert“, sagen sie. Und sie haben es nicht bereut: Es gibt noch mehr Platz für viele Klassiker und Neuheiten, wobei Sie hier Ihre komplette In- neneinrichtung planen können: „Wir haben alles, vom Plissee über die Vorhang-Dekora- tion bis zur kompletten Möblierung.“ Und es gibt auch hier immer wieder Aus- stellungsstücke zu Sonderpreisen unter www.einrichtung-objekt.de Ulrike Smida und Marie-Luise Leipert verleihen Hotels und Privathäusern neuen Charme Eine Fülle hochwertiger Stoffe zeigt Ihnen Ulrike Smida gern in den neuen Räumen, hier aus bedrucktem Leinen von Designers Guild Baumpflege nur mit Vorgaben Noch geht es rund in den Parks und den Wäldern: die Kreissäge rattert, einige Bäume werden „entnommen“. Wo und wann das passieren darf, regelt die Baumschutzsatzung. Größere Pflegeschnitte bedürfen einer Genehmigung. Im Januar eines jeden Jahres beginnen die letzten Wochen für die Baumpflegearbeiten. Größere Pflegeschnitte und Baumfällungen dürfen bis zum 28.02. nach vorheriger Geneh- migung durch die Gemeinde vorgenommen werden. Die Baumschutzsatzung der Ge- meinde Timmendorfer Strand aus dem Jahr 2011 regelt Baumfäl- lungen und Pflege- schnitte an Bäumen im Gemeindegebiet. Im Folgenden wird erklärt, welche Bäume unter die Sat- zung fallen und was erlaubt oder nicht erlaubt ist. Hat ein Baum einen Stammumfang von mehr als 80 cm (ge- messen in einer Höhe von einem Meter über dem Boden), gilt er laut Satzung als geschützt. Die betreffenden Bäume dürfen ohne einen genehmigten Antrag nicht gefällt oder an- derweitig bearbeitet werden. Lediglich fach- gerechte Schutz-, Pflege- und Entwicklungs- maßnahmen, welche den Baum nicht schä- digen, sind gestattet. Um einen geschützten Baum fällen oder beschneiden zu dürfen, muss ein Antrag rechtzeitig an die Gemeinde Timmendorfer Strand gestellt werden, da der zuständige Mitarbeiter der Gemeinde eine entsprechende Stellungnahme fertigen muss. Zusätzlich zu beachten ist, dass gemäß § 39 des Bundesnaturschutzge- setzes eine Fällung oder ein starker Rückschnitt von Bäumen aus Arten- schutzgründen lediglich von Anfang Oktober bis Ende Februar erfolgen darf. Danach fängt die Brut- und Setzzeit in der Natur an, Vögel begin- nen zu nisten, Eichhörn- chen bauen Höhlen und Insekten, wie die Baumhummeln, legen ihre Nester an. Bei Fragen gibt der Fachdienst Bauverwal- tung und Umweltschutz der Gemeinde Tim- mendorfer Strand gerne Auskunft unter 04503 – 807-184. Baumfäll-und Baumpflege-Arbeiten sind grundsätzlich nur bis ende Februar erlaubt
RkJQdWJsaXNoZXIy MTgxMDU=