StrandBlick Februar 2022

10 StrandBlick Februar | 2022 Timmendorfer Strand Anzeige Ein guter Tipp für gute Laune: Starten Sie in das Jahr 2022 mit einer neuen Frisur! Das Team um Friseurmeister Helge Brockmann bietet Ihnen nicht nur die aktuelle Frisurenmode, sondern auch freundliche Fachleute für Problem- haar und natürliche Farbbehandlungen. Kühles Blond, weiche Farbverläufe und Haar- schnitte, mit denen man immer etwas Neues stylen kann: das ist und bleibt im Trend. Perfekt wird es, wenn man den richtigen Friseur gefunden hat. Friseurmeister Helge Brockmann befasst sich nicht nur mit der Aktualität eines Looks, sondern auch mit der typgerechten Um- setzung. Vielleicht wün- schen Sie sich einen trendi- gen Bob, haben aber leider nur dünnes Haar? Da gibt es professionelle Hilfe. „Kräftiges, gepflegtes Haar muss kein unerfüllbarer Wunsch sein“, sagt Helge Brockmann und empfiehlt einen „Thera-Cut“. Das ist ein Haarschnitt mit tempe- rierter Klinge (bis 170 Grad) und ermöglicht eine Versiegelung der Haar- spitzen, mit der eine Stabilisierung des Haares und ein Schutz vor Spliss erreicht wird. So entwickelt das Keratin mehr Kraft, und die Linien des Haarschnit- tes bleiben länger erhalten. „So wenig Chemie wie möglich“, lautet auch das Motto, wenn es um die Haarkosmetik geht. Hier setzt man auf die Pflege- serie von „René Furterer“, auf Pflanzenbasis, die sich mit Kopfhautproblemen und Haarausfall befasst. Für Kunden mit Allergien bietet das friZ-Team natür- liche Haarfarben der Serie Senea. Mehr zu den Ange- boten und weitere Infos un- ter www.frisoerzentrale.de oder auf facebook. Wir wollen, dass Sie gut aussehen. Poststraße 19 · 23669 Tdf. Strand Telefon 04503-4360 www.frisoerzentrale.de Ob Farbkorrektur, Neufärbung oder nur eine leichte Veredelung des Naturtons, in der frisörZentrale treffen sie auf Mitar- beiter, die wollen, dass Sie gut aussehen. friZ, die frisörZentrale - Ihr Stylingtreffpunkt mit neuen Trends Corona-Hilfen werden fortgesetzt Anzeige Bund und Länder helfen weiterhin: nach der Überbrückungshilfe III gibt es nun die neuen Hilfspakete in Form der Programme Überbrückungshilfe III Plus für die Zeit von Juli bis Dezember 2021 und Überbrückungshilfe IV für Januar bis März 2022. Ich beantrage diese Hilfen als „Prüfender Dritter“ für Sie. Die Antragsfristen enden am 31.03. und 30.04.22. Förderberechtigt sind Sie bereits, wenn Sie coronabedingt in zumindest einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% vorweisen können, bei einem Umsatzein- bruch von mehr als 70% bekommen Sie 100% Ihrer monatlichen Fixkosten - und dann auch 100% meiner Gebühren – ersetzt. Zu den Fixkosten gehören u.a. Mieten, Miet- nebenkosten, Abschreibungen, Hygienemaß- nahmen sowie Verträge, die bereits vorpan- demisch abgeschlossen wurden. Die Überbrückungshilfe IV wartet zudem mit Verbesserungen auf. Der Eigenkapitalzuschuss wurde großzügiger geregelt, und es werden nun sogar Umsatzeinbrüche bei freiwilligen Schließun- gen anerkannt. Während das für Gastrono- miebetriebe wegen 2G+ noch eine Option ist, rate ich dem Einzelhandel - für den die 2G- Regel wohl ab 9. Februar weg fällt - von die- ser Möglichkeit nur sparsamGebrauch zu ma- chen und sich nicht auf eine staatliche Großzügigkeit trotz der veränderten Situation zu verlassen. Wer selbst schon Wirtschaftshilfen beantragt hat, muss aufpassen. Der Staat prüft nun in- tensiv Anträge auf Überzahlungen. Eine Zuvielbeantragung der Sofort- oder Neu- starthilfe kann zur vollumfänglichen Rückfor- derung und einer Anzeige wegen Subventi- onsbetruges führen. Vorsicht ist auch geboten, weil der Staat die Förderregeln teil- weise nachträglich abgeändert hat. So wurde nun erkannt, dass Angemessenheit und sai- sonale Schwankungen berücksichtigt und Überkompensationen vermieden werden sollten. Eine Klärung von derartigen Rückfra- gen und die Schlussabrechnungen sind somit ebenfalls Teil meines Auftrages. Bekommen ist nicht das Problem, das Behalten-dürfen ist entscheidend! Ich berate Sie übrigens nicht nur im Subven- tions- und Förderrecht, sondern bin auch in fast allen anderen Rechtsfragen des täglichen Lebens Ihr kompetenter Partner vor Ort. Für nähere Informationen stehe ich Ihnen gerne telefonisch unter 04503–406732 und per E-Mail: rechtsanwalt@kockel-recht.de zur Verfügung. Rechtsanwalt Sven Markus Kockel befasst sich schon seit Beginn der Corona-Überbrückungshil- fen intensiv mit diesem Thema und berät Sie fachkundig, wenn Sie die aktuelle Corona-Unter- nehmenshilfe in Anspruch nehmen

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