StrandBlick November 2020
24 StrandBlick November | 2020 Timmendorfer Strand Keine Entscheidung im Dieselverfahren Anzeige Bei der auf den 27. Oktober angesetzen Ver- handlung wäre die erste bundesgerichtliche Entscheidung zur Zulässigkeit des so ge- nannten Thermofensters ergangen, welches nicht nur in Fahrzeugen der Daimler AG ver- baut worden ist, sondern sich auch in Fahr- zeugen des VW-Konzerns, nebst sämtlicher Tochter-Marken (Porsche, Audi, Skoda, Seat) befindet. Az. VI ZR 162/20). Man kann nur ver- muten, dass man sich vorab im Wege eines Vergleichs geeinigt hat und eine Einmalzah- lung geleistet wurde. Die Daimler AG vermeidet somit vorerst ein für sie eventuell nachteiliges Urteil mit schweren Folgen. Allerdings kündigte der Bundesgerichtshof für den 14. Dezember 2020 eine neue Ver- handlung in einem vergleichbaren Fall an (Az. VI ZR 314/20). Im Zuge des Abgasskandals musste die Daimler AG auf Anordnung des Kraftfahrt- Bundesamtes mehr als 280.000 Fahrzeuge der Marke Mercedes-Benz zurückrufen. Hinzu kommen die Fahrzeuge, für die eine soge- nannte „freiwillige Kundendienstmaßnahme“ mit dem gleichen Inhalt des Zwangsrückru- fes erging. Insgesamt handelt es sich um circa 3 Millionen Fahrzeuge, die mit unzuläs- sigen Funktionen wie dem Thermofenster, die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung und anderen ausgestattet sind. Betroffen sind Fahrzeuge der G-, E-, GL-, ML- ,GLE-, CLS-, S, V- und C-Klasse, sowie der Vito und der Sprinter mit den Motorentypen OM 622, OM 626, OM 642 und OM 651. Es stehen weiter die Motoren des Typs OM 640 und 607 im Verdacht mit einer unzulässigen Ab- schalteinrichtung ausgestattet zu sein. Käufern betroffener Fahrzeuge können Scha- densersatz- und Entschädigungsansprüche zustehen. Die Rechtsanwaltskanzlei Meyer führt bereits an mehreren Land- und Ober- landesgerichten im Bundesgebiet (u.a. Berlin, Hamburg, Schleswig, Kiel, Lübeck und Stutt- gart) Verfahren für betroffene Mercedes Käu- fer und auch Käufer anderer Auto-Marken. Getäuschten Käufern steht die Rechtsan- waltskanzlei Meyer mit einer kostenlosen Erstberatung und bundesweiten Vertretung zur Geltendmachung von Rückabwicklungs- ansprüchen gegenüber den Autoherstellern zur Seite. Dabei wird die Rückerstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeu- ges unter Anrechnung einer Nutzungsent- schädigung geltend gemacht. Weitere Infos: Rechtsanwaltskanzlei Meyer Wilhelmstraße 4 23669 Timmendorfer Strand Telefon 04503-7929996 Internet: www.meyer-ra.com und www.rechtsrat-abgas.de Mail: info@meyer-ra.com. Betroffen vom Dieselabgas-Skandal? Rechtsan- walt Johannes Meyer bietet eine kostenlose Erstberatung und bundesweite Vertretung an. Lange angekündigt war, dass der Bundesgerichtshof im Dieselverfahren gegen die Daimler AG im Oktober 2020 entscheiden werde. Nun sagte der Bundesgerichtshof die für den 27.10.20 angesetzte Verhandlung jedoch ab: der Kläger habe seine Klage zurückgenommen. Aus welchen Gründen teilte der Bundesgerichtshof nicht mit.
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