StrandBlick März 2020
57 StrandBlick März | 2020 Das Wort „Notar“ stammt aus dem Lateini- schen von „Notarius“ und bedeutet so viel wie „Geschwindschreiber“. In Deutschland sind Notare unabhängige und unparteiische Träger eines öffentlichen Amtes. Sie beur- kunden Willenserklärungen und Verträge wie z.B. Erbverträge und Grundstückskauf- verträge. Jeder Verkauf und Kauf von Immo- bilien muss zwingend von einem Notar be- urkundet werden. Vor so einer Beurkundung muss sichergestellt sein, dass die vereinbarte Kaufsumme auch sicher fließen kann. Dazu bedarf es einer ver- bindlichen schriftlichen Finanzierungsbestä- tigung der finanzierenden Bank, wenn ein Kredit zur Finanzierung aufgenommen wer- den soll. Diese Bestätigung muss eindeutig sein und darf keine Hintertürchen für die Bank offen lassen, mit z.B. Formulierungen wie „wir werden Sie begleiten“. Eindeutige Finanzie- rungszusagen enthalten Formulierungen wie „Wir finanzieren Familie xy den Kauf der Im- mobilie in xy in Höhe von xy €“. Das gibt Käu- fer und Verkäufer die Sicherheit, dass die Bank keinen Rückzieher mehr machen kann und das ganze Kaufvorhaben scheitert. Wenn der Käufer nicht finanzieren muss, weil er den Kaufpreis auf seinem Konto verfügbar hat, bedarf es ebenfalls einer Bankbestätigung, die belegt, dass der Kaufpreis „in Höhe von …€“ auf dem Konto des Käufers vorliegt. Das ist dann ein sogenannter Kapitalnachweis. Erst wenn diese Nachweise vorliegen kann ein No- tar mit der Anfertigung des Kaufvertragsent- wurfes beauftragt werden. Dabei gilt: „Wer die Musik bezahlt, darf sie auch aussuchen.“ In den meisten Fällen zahlt der Käufer den Notar und hat entsprechend auch die Wahl, welcher Notar beauftragt wer- den soll. Nach Beauftragung liegt den Par- teien in aller Regel nach einigen Tagen ein Vertragsentwurf zur Durchsicht und Prüfung vor und nach ca. 1 bis 2 Wochen kann dann beurkundet werden. Dies gilt, wenn es sich bei Käufer und Verkäufer um Privatpersonen handelt. Ist eine der Parteien eine Firma, so müssen zwischen Kaufvertragsentwurf und Beurkundung aus Verbraucherschutz-Grün- den 2 Wochen liegen. Wichtig ist noch, dass im Notarvertrag alle Vereinbarungen aufgeführt sind und keine Nebenabreden außerhalb des Vertrages ge- troffen sind. Dazu zählen verbindlich auch die mit verkauften Gegenstände, die zur Immo- bilie gehören. Dabei kann noch eine Inven- tarliste mit Zeitwerten von mit verkauften Din- gen erstellt werden, auf die der Käufer dann keine Grunderwerbsteuer zahlt. Beim Termin selber wird der komplette Ver- trag Wort für Wort vomNotar vorgelesen und Fragen werden von ihm beantwortet. Ebenso können auch hier noch letzte Änderungen, Ergänzungen und Streichungen im gegensei- tigen Einverständnis vorgenommen werden. Zum Abschluss wird der Vertrag von allen Parteien rechtskräftig unterschrieben. Ein Rücktrittsrecht besteht dann nicht mehr. Die Kosten für eine notarielle Beurkundung sind bundeseinheitlich geregelt und die Ge- bührenordnung für alle Notare gleich. Wenn später dann der Kaufpreis bezahlt wurde, kann die Übergabe der Immobilie stattfinden. Informationen dazu erhalten Sie im nächsten Blog Artikel von www.moeller- herm-immobilien.de. Wer das nicht abwarten kann findet auch jetzt schon Informationen dazu auf unserer Homepage oder auf unse- rem Youtube Kanal als Video. Alles beginnt aber immer mit einer kosten- freien Marktwertermittlung durch unsere Im- mobilienexperten bei Ihnen zu Hause. Wir lie- ben den persönlichen Kontakt zu Ihnen unter 4 Augen oder vorab per Telefon kostenfrei unter Tel. 0800 – 77 16 100 oder per mail unter info@moellerherm-immobilien.de . Informie- ren Sie sich auch über unsere anderen Blog- Artikel unter: www.maklererfahrung.de oder www.moellerherm-immobilien.de Besuchen Sie uns auch gern in unserem La- denlokal Am Bürgerhaus 4 in Scharbeutz oder in der Fackenburger Allee 56 in Lübeck. Immobilien-Blog Der Notartermin Anzeige Jeder Immobilienverkauf muss notariell beurkundet werden Tel. 0800 / 77 16 100 (kostenfrei) Am Bürgerhaus 4, 23683 Scharbeutz Themenabend verpasst? Jetzt kostenlos die Videos zum Thema „Immobilienverkauf – Worauf kommt es an“ online ansehen unter www.moellerherm-immobilien.de/video-vortrag-immobilienverkauf/
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